Anwaltskanzlei
Über uns
Die Advokatur im Lindenhof wurde 1980 von den Rechtsanwälten lic. iur. Ruedi Bollag und Dr. iur. Jürg Kugler gegründet und befindet sich im Geschäftszentrum «Lindenhof» an zentraler Lage am Rande der Altstadt von Arbon.
Im Jahr 1989 traten lic. iur. Markus Wydler und 2006 lic. iur. Christoph Spahr als weitere Partner unserer Kanzlei bei. Mittlerweile haben sich die beiden Gründungspartner aus dem aktiven Berufsleben zurückgezogen.
Die Advokatur im Lindenhof ist als Kanzleigemeinschaft in der Rechtsform einer einfachen Gesellschaft organisiert.
Wir setzen uns für Sie ein
Wir sind eingetragen im Anwaltsregister des Kantons Thurgau
und damit in der ganzen Schweiz zur berufsmässigen Vertretung unserer Mandantschaft berechtigt. Als Mitglieder des Schweizerischen und des Thurgauischen Anwaltsverbands unterstehen wir zudem neben der staatlichen Aufsicht auch
dem Standesrecht. Ihre Daten bearbeiten wir im Rahmen unserer Datenschutzerklärung.
In unserer Tätigkeit beraten und vertreten wir unsere Klienten sowohl in aussergerichtlichen Angelegenheiten als auch in straf-, zivil- und öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten vor Behörden und Gerichten. Unsere Erfahrung und Unabhängigkeit erlaubt es uns, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. In jedem Fall analysieren wir zusammen mit Ihnen den tatsächlichen und rechtlichen Spielraum für tragfähige Lösungen und setzen uns dafür ein, dass diese auch erreicht werden.
Als öffentliche Urkundsperson beurkunden und beglaubigen wir Ihre Dokumente im Rahmen unserer gesetzlichen Kompetenz (v.a. Ehe- und Erbverträge, Vorsorgeaufträge, Statuten und -änderungen, Unterschriften etc.).
Unsere Aufgabe ist es, Sie zu beraten, wie Sie Ihre Ziele verwirklichen können, welche Aussichten und Risiken Sie dabei haben, wie Risiken vermieden werden oder auf welchen Wegen Sie zum angestrebten Ergebnis kommen können. Wir sagen Ihnen aber auch, wenn Sie unrealistische Ziele haben und was Sie vernünftigerweise anstreben können.
Hinweise auf unsere bevorzugten Tätigkeitsgebiete finden Sie bei den Angaben über unsere Partner.
So unterstützen Sie uns von Anfang an
Damit wir Sie effizient und lösungsorientiert beraten und vertreten können, sind möglichst vollständige und korrekte Informationen unerlässlich. Vor einem Erstgespräch sollten Sie daher alle (Original-)Unterlagen (Schriftstücke, E-Mails, Fotos etc.) und sonstige sachdienliche Hinweise (z.B. Namen von beteiligten Personen, Datums- und Ortsangaben etc.) zusammenstellen, damit wir Ihr Anliegen zielgerichtet angehen können. Bitte überlegen Sie sich auch, welche Maximallösung Sie anstreben und welche Minimallösung Sie allenfalls noch akzeptieren könnten.
Wurden Ihnen bereits behördliche oder gerichtliche Fristen angesetzt, sollten Sie keine Zeit verlieren, uns schnellstmöglich zu kontaktieren. Bitte weisen Sie uns unbedingt darauf hin, wenn Sie eine laufende Frist zu beachten haben.
Honorar und Kosten
Nicht gratis, aber …
Anwaltsdienstleistungen sind nicht umsonst. Sie werden aufgrund unserer Mandatsvereinbarung, die wir mit Ihnen in der Regel anlässlich unserer ersten Besprechung abschliessen, nach zeitlichem Aufwand verrechnet. In Verfahren vor Behörden und Gerichten richtet sich die Entschädigung üblicherweise nach dem Streitwert und damit dem gesetzlichen Anwaltstarif. Dieser Tarif gilt auch für die Errichtung öffentlicher Urkunden und Beglaubigungen.
Tarife im Kanton Thurgau:
Niemand muss auf seine Rechte verzichten, nur weil ihm die finanziellen Mittel fehlen, um sie allenfalls gerichtlich durchzusetzen. Wer nicht über die erforderlichen Mittel verfügt,
um die Verfahrens- und Anwaltskosten zu tragen, hat Anspruch auf sog. unentgeltliche Rechtspflege. Damit diese gewährt werden kann, muss dem Richter nachgewiesen werden, dass man mittellos und die Klage nicht aussichtslos ist. Zusätzlich kann man auf Kosten des Staates anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen,
wenn der Streitgegenstand aufgrund seiner tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten solche erforderlich macht. Wird die unentgeltliche Rechtspflege vom Gericht bewilligt, trägt der Staat vorerst die Kosten, kann diese aber vom Betroffenen innert zehn Jahren wieder zurückfordern, wenn seine künftige Finanzlage eine Rückerstattung erlaubt.
Anwälte
Rechtsanwalt/Fachanwalt SAV für
Bau- und Immobilienrecht
Bevorzugte Tätigkeitsgebiete
Bau- und Planungsrecht, Verwaltungsrecht, Werkvertrags- und Auftragsrecht, Arbeits-
recht, Mietrecht, Familienrecht, Erbrecht, Gesellschafts- und Firmenrecht und andere.
Hans Munz Dr. iur.
Rechtsanwalt
Bevorzugte Tätigkeitsgebiete
Familien- und Erbrecht, Sachenrecht, bäuerliches Bodenrecht, Allgemeines Vertragsrecht, Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht, Enteignungsrecht, öffentliches Anstellungsvertragsrecht und andere.
Markus Wydler lic. iur.
Rechtsanwalt
Bevorzugte Tätigkeitsgebiete
Scheidungsrecht, Ehe- und Konkubinatsrecht, Erbrecht, Personen-, Vereins- und Stiftungsrecht, Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht, Werkvertrags- und Auftragsrecht, Bau- und Planungsrecht, Verwaltungsrecht/öffentliches Recht und andere.
Emanuel Sorba M.A. HSG in Law
Rechtsanwalt / öffentliche Urkundsperson
Bevorzugte Tätigkeitsgebiete
IT-Recht, Sachenrecht, Verwaltungsrecht,
Bau- und Planungsrecht (inkl. Bauen ausserhalb
der Bauzone), Inkassowesen (SchKG), Werkvertrags- und Auftragsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht, Erbrecht, Gesellschafts- und Firmenrecht und andere.
Sekretariat
Katja Feike
Im Team seit 2022
Tanja Kuhn
Im Team seit 2019
Advokatur im Lindenhof
Hauptstrasse 31
Postfach 27
CH-9320 Arbon
Kontakt
Über ihre Kontaktaufnahme, sowie ein erstes Kennenenlernen, freuen wir uns sehr.